§1 Name und Sitz des Clubs

 

  1. Der Club führt den Namen „Marmer Adler". Er wurde am 09.11.2012 gegründet.

  2. Der Club hat seinen Sitz in 56470 Bad Marienberg / Rheinland Pfalz. Vereinslokal ist die Gaststätte „Westerwälder Hof' in Bad Marienberg.

 

§2 Zweck des Clubs

 

  1. Der Zweck des Fanclubs besteht darin Fußballfreunde und Fans von Eintracht Frankfurt zusammenzuführen und Ihnen durch gemeinsame Aktivitäten eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten.

Diese  Aktivitäten umfassen:

 

  • Gemeinsamer Besuch von Fußballspielen

  • Busreisen

  • Etablierung einer Homepage

  • Feste und sonstige Aktivitäten des Vereins

  1. Förderung und Vorleben einer gewaltfreien und toleranten Fankultur.

  2. Der Fanclub ist selbstlos tätig und verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Interessen.

 

§3 Haftung

 

 

  1. Der EFC Marmer Adler, sowie dessen Organe und Verantwortlichen, übernehmen bei jeglicher Art von Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten des Fanclubs keinerlei Haftung für erlittene oder verursachte Personen, Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt sowohl für Mitglieder als auch Nichtmitglieder.

  2. Bei jeglichen Aktivitäten des Fanclubs muss jeder Jugendliche unter 16 Jahren eine erziehungsberechtigte Person vorweisen können.

 

§4 Mitgliedschaft

 

 

  1. Jede natürliche oder juristische Person, die sich dem Fanclub verbunden fühlt, kann Mitglied werden.

  2. Der Aufnahmeantrag muss Schriftlich erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mit der Beitrittserklärung wird die aktuell gültige Satzung anerkannt.

  3. Die Mitgliedschaft beginnt nach Prüfung und Genehmigung durch den Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Dazu geltenfolgende Bestimmungen:

 

  • Schriftliche Kündigung zum Ende eines Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand des EFC Marmer Adler.

  • Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des EFC Marmer Adler oder gegen die Stadionordnungen sowie bei nachhaltiger Schädigung des Clubfriedens. Über den Ausschluss eines Clubmitgliedes entscheidet der Vorstand.

  1. Ausscheidende oder ausgeschlossene Mitglieder haben kein Anrecht auf Rückzahlung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge.

 

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

 

  1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen.

  2. Jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr ist wahlberechtigt und besitzt eine Stimme.

  3. Die Mitglieder sind verpflichtet die Satzung einzuhalten.

  4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu befolgen. Die Mitglieder sind gehalten, Ziele und Aufgaben des Club tatkräftig zu unterstützen.

 

§6 Mitgliedsbeitrag

 

 

  1. Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag welcher im Voraus per Einzugsermächtigung zu entrichten ist.

  2. Es gelten folgende Mitgliedsbeiträge:

  • Erwachsene 30€ pro Jahr / 2,50€ pro Monat

  • Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren 15€ pro Jahr / 1,25€ pro Monat

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind Beitragsfrei

  1. Sind beide Elternteile Mitglied des EFC Marmer Adler sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei.

  2. Bei Ausscheiden eines Mitglieds bleibt der bezahlte Mitgliedsbeitrag in der Clubkasse. Der Beginn des Beitragsjahres ist der 01.01.2013.

 

§7 Organe des Fanclubs

 

 

1) Zu den Organen des Fanclubs gehören

a) Der Vorstand

b) Die Mitgliederversammlung  

  

 

§7 Der Vorstand 

 

 

  1. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern:

  • 1. Vorsitzender

  • 2. Vorsitzender

  • Kassenwart

  • Schriftführer

  • Stellv. Schriftführer

  • 1. Beisitzer

  • 2. Beisitzer

  1. Der Vorstand entscheidet über alle Clubangelegenheiten, die nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Desweiteren führt er die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

  2. Der 1. Vorsitzende ist berechtigt den Verein nach außen alleine zu vertreten.

  3. Vorstandssitzungen sind nach Bedarf einzuberufen.

  4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

  5. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich.

 

 

Die Mitgliederversammlung

 

 

  1. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich schriftlich einzuberufen.

  2. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte vorschlagen.

  3. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied ab 16 Jahren hat eine Stimme.

  4. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auf Antrag aus der Versammlung können geheime Wahlen durchgeführt werden. Bei Stimmengleichheit ist das Votum des 1. Vorsitzenden maßgebend.

  5. Satzungsänderungen benötigen eine 2/3 Mehrheit.

  6. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.

Kassenprüfungenerfolgen 1 x jährlich durch 2 zu wählende Kassenprüfer.

 

  1. Feste Bestandteile der Mitgliederversammlung sind:

  • Entgegennahme der Berichte

  • Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer

  • Entlastung des Vorstandes

  • Neuwahlen alle 2 Jahre

  • Beschlüsse über vorliegende Anträge

  1. Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.

 

§9 Auflösung des Fanclubs

 

 

1.Die Auflösung des Clubs kann einzig durch die Mitgliederversammlung

beschlossenwerden. Es bedarf einer % Mehrheit. Evtl. vorhandenes Vermögen wirdeiner caritativen Einrichtung in Bad Marienberg zugeführt.

 

 

§10 Erwerb von Eintrittskarten

 

 

  1. Für die Spielbesuche erworbenen Karten dürfen von den Mitgliedern nicht im Internet verkauft werden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss aus dem Fanclub und zum Ausschluss des Fanclubs durch die Eintracht Frankfurt.

  2. Kartenbestellungen bedürfen der schriftlichen Zusage eines Mitgliedes und sind dann als verbindlich anzusehen. Anfallende Kosten werden per Einzugsermächtigung bezahlt. Eine spätere Rückerstattung ist ausgeschlossen.

 

§11 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

 

 

  1. Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.

  2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der

  1. Speicherung

  2. Bearbeitung

  3. Verarbeitung

  4. Übermittlung

  1. Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (bspw. Datenverkauf) ist nicht statthaft.

  2. Jedes Mitglied hat das Recht auf

  • Auskunft über seine gespeicherten Daten

  • Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit

  • Sperrung seiner Daten

  • Löschung seiner Daten

5. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien im Zuge der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu.

 

 

§12 Allgemeines

 

 

  1. Mit der Mitgliedschaft beim EFC Marmer Adler erkennt das Mitglied die Satzung ohne Widersprüche an.

  2. Ein Verstoß gegen die Satzung führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.

  3. Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss ist, dass es weder rechts- oder linksradikales Gedankengut oder Parolen unterstützt, noch publiziert oder wie auch immer von ihm verbreitet wird.

  4. Bei Aufenthalten in Stadien (bei Heim - wie auch Auswärtsspielen), als auch bei den An- und Abfahrten zum den Stadien hat sich das Mitglied an die geltenden Regeln und gesetzlichen Bestimmungen zu halten.

  5. Das Mitglied des EFC Marmer Adler hat sich in der Öffentlichkeit, in Stadien, als auch im Internet (Chat, Forum) so zu verhalten und benehmen, dass der Club keinen Imageverlust erleidet.